Praxisinformationen

Wir heißen unsere neue Auszubildende Laura Puchinger herzlich Willkommen und wünschen ihr eine schöne Zeit in unserer Praxis 🙂

Wir bieten Onlineterminbuchung an

Es kann nur noch mit EC-Karte bezahlt werden

SPRECHSTUNDEN  nach  TERMINVERGABE !

Liebe Patientbesitzer*innen,

auch in unserer Praxis wird immer mehr Digital, so auch die Erinnerung an anstehende Impfungen. Bisher kannten Sie es von uns, dass Sie eine Postkarte erhalten haben.

Technik entwickelt sich aber bekannterweise weiter, weshalb wir nun per E-Mail an anstehende Impfungen erinnern möchten (das spart sowohl Papier als auch Kosten für Briefmarken).

Aus diesem Grund möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten.

Teilen Sie uns, insofern noch nicht geschehen, Ihre aktuelle E-Mail Adresse mit oder fragen Sie nach, ob Ihre Adresse noch korrekt ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Postkarten mehr verschicken können, da der Aufwand immens groß für uns wäre.

Sehr gerne laden wir Sie in diesem Zuge zu der kostenlosen App „PetsXL“ ein, damit Sie immer und überall Zugriff auf die erfolgten Behandlungen Ihrer Lieblinge haben. (Achtung: der Link für die Freischaltung, welcher per E-Mail gesendet wird, ist nur 48 Stunden gültig!)

Vielen Dank!

Ihr Praxisteam

Die neue Notdienstgebühr tritt am 13.02.2020 in Kraft.

  • Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt künftig 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
  • Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu. Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.
  • Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Ein Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
  • Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:
    • Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
    • Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
    • An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Die Behandlungen in unserer regulären Sprechstunde, sowie vorab vergebene Termine die eventuell außerhalb unserer Sprechzeit liegen, sind von der Gebührenerhöhung ausgenommen!

Wir hoffen, dass durch die neue Notdienst GOT die tierärztliche Notdienstversorgung flächendeckend in Deutschland erhalten werden kann.

Hintergrund: Warum der tierärztliche Notdienst in Deutschland teurer werden muss:

Notdienst

Über unseren Anrufbeantworter ist die aktuelle Notdienstregelung abrufbar !